|
Das Massenwirkungsgesetz
besagt: Eine chemische Reaktion kommt bei gegebener Temperatur dann zum Stillstand
(Gleichgewichtszustand), wenn der Quotient aus dem Produkt der Konzentrationen
der Reaktionsprodukte und dem Produkt der Konzentrationen der Ausgangsstoffe
einen bestimmten, für die Reaktion charakteristischen Zahlenwert K erreicht
hat.
|
|